Manuela Tienes


Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt dann einen Teil der Behandlungskosten, wenn die vom Arzt ausgestellte Verordnung von Ihrem Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligt ist. Ohne chefärztlicher Bewilligung erhalten Sie keine Kosten von der Krankenkasse rückerstattet.

Sie benötigen keine Verordnung vom Arzt ihres Vertrauen, wenn Sie eine meiner Leistungen zwecks Prävention in Anspruch nehmen, dies kann auch nach einer länger zurück liegenden Erkrankung /Operation etc., man spricht in diesem Zusammenhang von Sekundärprävention, sein. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies sofort mit.