Manuela Tienes


Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir beispielsweise die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).