Manuela Tienes


AGB

Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt dann einen Teil der Behandlungskosten, wenn die vom Arzt ausgestellte Verordnung von Ihrem Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligt ist. Ohne chefärztlicher Bewilligung erhalten Sie keine Kosten von der Krankenkasse rückerstattet.

Sie benötigen keine Verordnung vom Arzt ihres Vertrauen, wenn Sie eine meiner Leistungen zwecks Prävention in Anspruch nehmen, dies kann auch nach einer länger zurück liegenden Erkrankung /Operation etc., man spricht in diesem Zusammenhang von Sekundärprävention, sein. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies sofort mit.

Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach benötigter Zeit für die Therapie und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Bei meiner Praxis handelt es sich um eine so genannte Wahlarztpraxis, d.h. es besteht kein Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Genaue Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger erfragen.

Kosten

Physiotherapie/ CranioSacral Therapie/ Viszerale Manipulation/ Manuella Lymphdrainage/ Bobath

30 Min        € 44,-

45 Min        € 66,-

60 Min        € 88,-

Hausbesuch in Marchegg    €20,-

Hausbesuch außerhalb       €25,-

Im Therapiezentrum Haringsee (inkl. Behindertengerechtem Zugang!!!) kommt folgender Kostensatz zu tragen:

45 Min        € 77,-

Bei einem K- Aktive Tape (Kinesiotape) entstehen je nach Anlage zusätzliche Kosten von € 10,- bis € 20,-

Podotherapie

erstmalige Anpassung                    €150,-

Kontrolle                                        €70,-

Podotherapeutische Sohle                €100,-

Fazilitierende Sohle Kind                    €120,- 

Fazilitierende Sohle Erwachsener        €135,-

Einlagenänderung                            €20,- bis €40,-

Kostenzuschuss der Sozialversicherungsträger

Die hier angeführten Zahlen sind ohne Gewähr. Stand September 2013.

  30 Min Physiotherapie 45 Min Physiotherapie 15 Min Massage
ÖGK € 24,-* € 25,50* € 6,40*
BVA € 18,70 € 28,06 € 5,58
WGKK € 14,86 € 22,28 € 4,42
VAEB € 22,27 € 33,40 € 6,42
SVA € 19,46 € 29,18 € 9,74
KFA € 20,43 € 30,64 € 6,08

*Stand Jänner 2022

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

 

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Persönliche Einzelbetreuung

Ich stehe für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit mir vereinbaren sie Behandlungsziel, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Kosten der Behandlung, Behandlungsumfang.

Ihre Behandlung

Ihre Behandlung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen.

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und 10-jährige Aufbewahrung
  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
Grundsätze der Behandlung
  • Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (MTD Gesetz).
  • Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
Dokumentation

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin  mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir beispielsweise die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

Wie suchen Sie bei ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages.